(Pressemitteilung SozialstiftungNRW)
Gütersloh. Die Diakonie Gütersloh e. V. erhält von der SozialstiftungNRW Fördergelder in Höhe von 84.800 Euro für die Ausstattung ihres Tageshospiz in Verl. Das Tageshospiz ermöglicht schwerstkranken Menschen, trotz fortschreitender Erkrankung in Gemeinschaft, Würde und Geborgenheit zu leben. Als teilstationäres Angebot zwischen ambulanter und stationärer Hospizversorgung schließt es eine Versorgungslücke im Kreis Gütersloh.
Die Förderung soll dazu beitragen, die Lebensqualität, Selbstbestimmung und soziale Teilhabe für die schwersterkrankten Menschen zu wahren. Damit leistet sie einen Beitrag zu einer bedarfsgerechten, würdevollen Versorgung am Lebensende.
Der Stiftungsratsvorsitzende, Marco Schmitz, MdL, erklärte am Mittwoch bei der Übergabe des Förderbescheides: „Wir freuen uns sehr darüber, den Förderbescheid für die Ausstattung im Tageshospiz in Verl übergeben zu dürfen. Hiermit leistet die SozialstiftungNRW einen aktiven Beitrag für Menschen in belastenden Lebensphasen.“
Frau Nicole Karg, Bereichsleitung Pflege, Diakonie Gütersloh, freute sich außerordentlich über die Förderung der SozialstiftungNRW: „Mit dem Tageshospiz in Verl schaffen wir ein neues Angebot für Menschen, die in einer schweren Lebensphase Unterstützung und Gemeinschaft suchen. Dass die SozialstiftungNRW dieses Vorhaben fördert, ist für uns eine große Hilfe und zugleich eine Bestätigung der Bedeutung hospizlicher Arbeit. Für dieses Vertrauen danken wir der Sozialstiftung NRW herzlich.“
Zum Hintergrund:
Informationen zur SozialstiftungNRW
Die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – ist eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. 1974 als Sozialstiftung gegründet, erhält sie jährlich 24,5 Millionen Euro aus den Erlösen der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen sowie rund 1,1 Millionen Euro aus den Lotterie- und Wetteinnahmen. Damit finanziert sie soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen. Bis heute hat sie rund 8.700 Vorhaben mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro unterstützt. Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentariern, die vom NRW-Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie das Sozialministerium. Ein weiteres Mitglied stellt das Finanzministerium.