Grundsatzerklärung nach §6 Absatz 2 LkSG
Stand: 09.08.2024
Grundsatzerklärung des Diakonie Gütersloh e.V. und der Tochtergesellschaften DiakonieVerband Brackwede Gesellschaft für Kirche und Diakonie mbH und der Diakonie Verband Brackwede Service GmbH zur Wahrung der Menschenrechte
Der Verein Diakonie Gütersloh e.V., die DiakonieVerband Brackwede Gesellschaft für Kirche und Diakonie mbH und die DiakonieVerband Brackwede Service GmbH sind kirchliche diakonische Einrichtungen im Kirchenkreis Gütersloh. Dem Selbstverständnis der Diakonie liegt entsprechend der biblischen Überlieferungen das christliche Menschenbild zugrunde. Daraus leitet die Diakonie ihre Selbstverpflichtung zum Handeln ab. Folgende Grundsätze prägen die Arbeit der Diakonie:
Sie erfüllt ihren Dienst in Ehrfurcht vor Gott und als Ausdruck des Evangeliums.
Sie achtet die Würde eines jeden Menschen.
Sie übernimmt soziale Verantwortung.
Sie bietet Hilfe und verschafft Gehör.
Sie fördert die Eigenverantwortung und Solidarität als Ausdruck des christlichen Menschenbildes.
Sie zielt darauf, die in der Spannung sozialer Verhältnisse immer mehr aufbrechenden Gegensätze von Gewolltem und Erreichtem zu überwinden.
Sie findet sich mit dem sozialen Status quo nicht ab.
Umsetzung
Um den Herausforderungen in Bezug auf die Wahrung der Menschenrechte in unseren Wertschöpfungsketten gerecht zu werden, verpflichten wir uns dazu, unseren Sorgfaltspflichten zur Wahrung der international anerkannten Menschenrechte sowie unseren umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im angemessenen Rahmen und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nachzukommen. Deshalb überprüfen wir sowohl unseren eigenen Geschäftsbereich als auch unsere Zulieferer regelmäßig und anlassbezogen auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken, um daraus angemessene Präventionsmaßnahmen abzuleiten, die den Verletzungen von Menschenrechten entgegenwirken. Im Rahmen dieser Risikoanalysen wird eine Risikoklassifizierung unserer unmittelbaren Lieferanten entsprechend § 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durchgeführt. Zum Abschluss des Geschäftsjahres wird ein Bericht über die Ergebnisse des Risikomanagements veröffentlicht.
Unser Handeln richten wir dabei unter anderem an folgenden international anerkannten Erklärungen, Prinzipien und Konventionen aus:
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen,
den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen,
der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
den Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen,
der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau.
Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird vom Vorstand der Diakonie Gütersloh gesteuert, wodurch sichergestellt wird, dass sich alle Bereiche ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte im Klaren sind. Der Vorstand wird hierbei durch die verantwortliche Person für die Überwachung des Risikomanagements unterstützt, welche dem Vorstand jährlich sowie anlassbezogen über die Durchführung und die Ergebnisse der Risikoanalyse berichtet.
Unsere Lieferanten sind aufgefordert, sich ebenfalls zur Einhaltung der Menschenrechte zu bekennen und sich dazu zu verpflichten, ihre umwelt- und menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbetrieb wie auch in Bezug auf ihre eigenen Lieferanten und Geschäftspartner zu erfüllen.
Auch bei unseren Mitarbeitenden setzen wir voraus, dass sie die international anerkannten Menschenrechte akzeptieren, sich entsprechend verhalten und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, die Wahrung der Menschenrechte auch über ihr eigenes Verhalten hinaus sicherzustellen, indem sie mögliche Verletzungen melden.
Hinweise zu besonderen menschenrechtlichen Risiken oder Verstößen können von allen Beteiligten und Betroffenen über die eingerichtete externe Beschwerdestelle auch anonym eingereicht werden.