Unser Angebot in den Kreisen Gütersloh und Warendorf
Als anerkannte Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle bieten wir hier umfassende Hilfen im Schwangerschaftskonflikt, beraten vor und nach einer Geburt (bis zu drei Jahren) und bei Fragen rund um Themen wie Sexualität, Partnerschaft, Familienplanung und Verhütung. Unser multiprofessionelles Team unterstützt Sie ohne Vorbehalte auf dem von Ihnen gewählten Weg und berät Sie ergebnisoffen, unabhängig von Religionszugehörigkeit oder Nationalität. Uns ist es wichtig, dass Sie sich angenommen und verstanden fühlen. Natürlich unterliegen alle Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt auf Wunsch anonym.
Wen wir unterstützen
- Frauen und Männer
- Paare
- Familien
- Kinder und Jugendliche
- Einzelgespräche
- Paargespräche
- Gespräche mit weiteren Personen Ihres Vertrauens
- Gruppenveranstaltungen zu vereinbarten Themen
Die Leistungen unserer Beratungsstellen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf
- Klären von Konflikten und Unterstützung im Entscheidungsprozess.
- Notwendige Informationen zum Schwangerschaftsabbruch (Rechtsgrundlagen, medizinische Aspekte, Finanzierung).
- Informationen über rechtliche Ansprüche, soziale und finanzielle Hilfen bei Fortsetzung der Schwangerschaft
- Begleitung in schwierigen Situationen
- Ausstellung der Beratungsbescheinigung
- Informationen über finanzielle und gesetzliche Hilfen für Schwangere (Mutterschutz, Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Vaterschaftsanerkennung, etc.)
- Vermittlung familienfördernder Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien
- Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen und beim Umgang mit Behörden
- Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
- Beratung, Begleitung vor, während und nach pränataler Diagnostik
- Beratung, Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Beratung, Begleitung nach Fehl- oder Totgeburt
- Bindungsstärkung
- Sexualberatung für Einzelne und Paare
- Sexualaufklärung
- Methoden der Empfängnisverhütung
Wenn Sie schwanger sind und sich in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie konkrete Hilfe in finanzieller Hinsicht durch die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ erfahren.
Die finanzielle Hilfe ist insbesondere für Schwangerschaftsbekleidung, aber auch für die Erstausstattung des Kindes gedacht.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE HILFE SIND
- eine bestehende Schwangerschaft
- eine persönliche finanzielle Notlage
- eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle und dortiger Antrag auf Hilfe durch die Bundesstiftung vor der Entbindung
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
BITTE BRINGEN SIE FOLGENDE UNTERLAGEN MIT:
- Ausweisdokumente (mit Lichtbild)
- ärztliche Bestätigung oder Bestätigung einer Hebamme über die vorliegende Schwangerschaft
- Mutterpass
- Bescheinigungen über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
- Mietvertrag
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate beider Elternteile
Die Bundesstiftung gewährt Hilfen, wenn die notwendige Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Auf Leistungen der Bundesstiftung besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen dürfen nicht auf das Arbeitslosengeld 2, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet werden.
Ihr Kontakt zu uns
Gütersloh
Kirchstraße 10a
33330 Gütersloh
- Sabine Neumann
- 05241 9867-4604
- Kontakt per Mail
Ihr Kontakt zu uns
Rheda-Wiedenbrück
Hauptstraße 90
33378 Rheda-Wiedenbrück
- Tanja Reckmann
- 05242 93117-4600
- Kontakt per Mail
Ihr Kontakt zu uns
Oelde
Obere Bredenstiege 4
59302 Oelde
- Tanja Reckmann
- 02522 831720
- Kontakt per Mail
Ihr Kontakt zu uns
Neubeckum
Vellernerstraße 5
59269 Beckum-Neubeckum
- Tanja Reckmann
- 02525 80787-4603
- Kontakt per Mail