Diakonie Gütersloh verlegt Pflege-Wohngemeinschaft von Verl nach Gütersloh

Ein Mann und eine Frau stehen in einem Rohbau.

Bernd Dyck, Leitung der neuen Wohngemeinschaft „Haus Lackhütter-Plaßmann-II“, und Marion Birkenhake, Geschäftsbereichsleitung Pflege-Wohngemeinschaften, sind guter Dinge: Ab Spätsommer wird sich die aktuell noch im Rohbau befindliche WG in ein gemütliches und modernes Zuhause für 18 Menschen mit Demenz verwandelt haben.

Die Diakonie Gütersloh wird ihre Demenz-Wohngemeinschaft in Verl an einen neuen, modernen Standort in Gütersloh verlegen. Der Umzug ist für den Spätsommer vorgesehen.

Der Standortwechsel erfolgt, um den Bewohnerinnen und Bewohnern künftig im Neubau-Objekt „Haus Lackhütter-Plaßmann-II“ ein modernes und großzügiges Wohn- und Pflegeumfeld bieten zu können. Die Räumlichkeiten der bisherigen Wohngemeinschaft in Verl sind in die Jahre gekommen und stoßen an ihre Grenzen, was die Erfüllung heutiger Standards und Ansprüche an die pflegerische Versorgung betrifft.

Das neue Zuhause liegt nicht weit vom bisherigen: Nur wenige Kilometer von Verl entfernt, an der Sundernstraße in Gütersloh, entsteht der Neubau, der voraussichtlich im Spätsommer 2025 bezugsfertig sein wird.

„Über viele Jahre war die Pflege-Wohngemeinschaft in Verl ein Ort, an dem sich die Bewohner genauso wie unser Team vor Ort wohlgefühlt haben. Der Entschluss zur Verlagerung ist uns nicht leichtgefallen, doch wir sind überzeugt, dass das neue Haus in Gütersloh die besten Voraussetzungen für eine hochwertige Betreuung und ein angenehmes Wohnumfeld bietet“, so Marion Birkenhake, Geschäftsbereichsleitung Pflege-Wohngemeinschaften Diakonie Gütersloh.

Die Diakonie arbeitet im Rahmen ihrer Demenz-Wohngemeinschaften nach dem Bezugspflege-Konzept. Umso wichtiger ist es, dass das bestehende Pflege- und Hauswirtschaftsteam dem Umzug positiv gegenübersteht. „Alle wollen mit!“, freut sich Bernd Dyck, der die Wohngemeinschaft in Verl leitet und auch die Leitung des neuen Hauses übernehmen wird.

Für Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht in die neue Einrichtung umziehen möchten, wird eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt, um alternative Lösungen zu finden.